Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen:


1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Die Lieferung. Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam. wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Vermieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen. Abänderungen oder Nebenabreden.

3. MIETZEIT

Die auf den angegebenen Mietpreis bezogene Mietzeit beträgt. soweit nicht anders angegeben oder vereinbart. drei Kalendertage einschließlich Empfangs- und Rückgabetag. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden weiteren angefangenen Tag ein Zuschlag in Höhe von 20 % des Nettomietpreises berechnet.

4. ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit Übernahme der Mietgegenstände auf den Mieter über. 
Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Bei Anlieferung durch den Vermieter geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände von der den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Alle weiteren Arbeiten und Wartezeiten werden mit 35,00 € je Personalstunde berechnet. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit dem jeweils gültigen Satz berechnet. Bei Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. Die Mietgegenstände sind in sauberem Zustand bzw. gespült zurückzugeben. Werden die Mietgegenstände in ungereinigtem Zustand zurückgegeben. so wird ein Aufpreis auf den vereinbarten Mietpreis berechnet. Für ungereinigt zurückgelieferte Mietgegenstande berechnet der Vermieter dem Mieter einen Aufpreis von 40 % auf den Mietpreis. Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Personen müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen im Lager des Vermieters durchzuführen. Maßgeblich sind in diesem Falle die Angaben der Mitarbeiter des Vermieters. Zählung vor Ort bei Abholung wird nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung durchgeführt. Hierfür anfallende Zusatzkosten trägt der Mieter.

5. HAFTUNG DES VERMIETERS UND DES MIETERS

Der Vermieter trägt die Gefahr der gewöhnlichen Abnutzung der Mietgegenstände. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Vermieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für Ansprüche auf Schadenersatz haftet der Vermieter bis höchstens zur Höhe der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Unbe- schadet eigener Regressansprüche gegen Dritte haftet der Mieter für jeden Verlust, jede Beschädigung, jeden Unterschied sowie jeden Minderwert, ohne sich gegenüber dem Vermieter auf Nichtverschulden oder höhere Gewalt berufen zu können. Fehlende bzw. beschädigte Teile werden dem Mieter berechnet. Reparaturen werden dabei nach Aufwand berechnet. Unsere Verlustpreise teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Für Beschädigungen an Mietgegenstanden Dritter (Partyzelte, Stände] hat der Mieter dem Vermieter den von Dritten in Rechnung gestellten Reparaturpreis bzw. den Preis für Neuanschaffung zu erstatten. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Aufla- gen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.

Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.

6. VERSICHERUNG

Die vermietete Ware ist nicht über den Vermieter versichert. Wir empfehlen dem Mieter grundsätzlich, die Ware für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Andernfalls haftet er selber in voller Höhe.

7. LEISTUNGSSTÖRUNGEN / VORZEITIGE KÜNDIGUNG

Nach der Auftragserteilung kann der Mieter seine Bestellung bis zu Beginn der vereinbarten Mietperiode kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Vermieter berechtigt. eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen:

- bis 90 Tage vor Beginn der Mietperiode 20 %
- bis 60 Tage vor Beginn der Mietperiode 40 %
- bis 30 Tage vor Beginn der Mietperiode 50 %
- bei späterer Kündigung 80 %

Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Solche Waren und/oder Dienstleistungen, die vom Vermieter für den Mieter bearbeitet und/oder beschafft wurden, werden dem Mieter zur freien Verfügung und in Rechnung gestellt. Beanstandungen an der Leistung des Vermieters hat der Mieter unverzüglich mitzuteilen, damit der Vermieter in die Lage versetzt wird, Beanstandungen unmittelbar zu beheben. Nicht sofort behebbare Beanstandungen sind innerhalbvon acht Tagen seitens des Mieters schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen schließen Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche aus. Der Mieter stellt den Vermieter für alle Sach- und Persohenschäden, die durch den Betrieb und Gebrauch der Mietsachen entstehenm frei.

8. GERICHTSSTAND / TEILNICHTIGKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.